PRAXISVERKAUF

Beratung und Begleitung während des gesamten Veräußerungsprozesses

Der Schritt sich zur Ruhe zu setzen bedeutet seine langjährige Praxis aufzugeben bzw. zu veräußern. Hierbei stehen wir Ihnen als Steuerberater für Ärzte und Zahnärzte als Ansprechpartner sowie Berater während des gesamten Veräußerungsprozesses unterstützend zur Seite. Sie erhalten steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung aus einer Hand. Den richtigen Nachfolger für die eigene Praxis zu finden ist nicht einfach. Jedoch besteht bei vielen jungen Ärzten der Wunsch den Schritt in die Selbstständigkeit mit einer eigenen Praxis zu wagen. Damit Sie als Verkäufer einen angemessenen Preis für Ihre Praxis erzielen können, ist eine Praxisbewertung erforderlich. Wir können Ihnen als erfahrene Steuerberater für Ärzte und Zahnärzte eine Praxisbewertung erstellen und beraten Sie auch gerne bei der steuerlichen Ausgestaltung des Kaufvertrages. Allein durch die Auswahl des richtigen Zeitpunktes der Übergabe Ihrer Praxis, können Sie von Steuervorteilen profitieren. Möchten Sie Ihre Arztpraxis/ Zahnarztpraxis im Familienkreis z. B. an Ihren Sohn oder Ihre Tochter übergeben, gibt es auch hier viele steuerrechtliche Aspekte zu beachten. Kontaktieren Sie uns, telefonisch oder auch per E-Mail- wir präsentieren Ihnen ein auf Ihre persönliche und berufliche Situation zugeschnittene Beratung und stehen Ihnen in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen rund um Ihren Praxisverkauf Rede und Antwort.

Unser Fokus liegt ganz klar auf einer persönlichen und individuellen Beratung.

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